Unterkunftsregeln | Hotel Raffaello

RULES

Unterkunftsordnung des Hotel Raffaello

1. Das Hotel darf nur einen ordnungsgemäß angemeldeten Gast beherbergen. Zu diesem Zweck legt der Gast bei der Ankunft dem zuständigen Hotelpersonal seinen gültigen Personalausweis, Reisepass oder einen anderen gültigen Ausweis vor.
2. Mit der Auftragsbestätigung ist das Hotel verpflichtet, den Gast von 14:00 bis 18:00 Uhr zu beherbergen.
3. Wünscht der Gast eine Verlängerung der Unterbringung, kann ihm das Hotel ein anderes Zimmer anbieten als das, in dem er ursprünglich untergebracht war.
4. Der Gast nutzt das Zimmer für die vereinbarte Zeit. Sofern der Übernachtungszeitpunkt nicht vorab vereinbart wurde, ist der Gast spätestens bis 10:00 Uhr des letzten Tages auszuchecken und verpflichtet, das Zimmer bis zu diesem Zeitpunkt zu räumen. Unterlässt er dies, ist das Hotel berechtigt, ihm einen Aufenthalt für den nächsten Tag in Rechnung zu stellen. Für den Fall, dass das Hotel dieses Zimmer bereits vorher gebucht hat und der Gast der Aufforderung nicht Folge leistet oder nicht im Hotel anwesend ist, behält sich das Hotel das Recht vor, unter Mitwirkung einer dreiköpfigen Kommission die Gegenstände des Gastes zu verwahren und aufzubewahren an einem sicheren Ort.
5. Im Zimmer und auf dem Hotelgelände ist es dem Gast ohne Zustimmung der Hotelleitung nicht gestattet, Geräte zu bewegen, Änderungen am Stromnetz oder anderen Installationen vorzunehmen.
6. Im Hotel und insbesondere im Zimmer ist es dem Gast nicht gestattet, eigene Elektrogeräte zu benutzen, dies gilt nicht für Elektrogeräte, die der persönlichen Hygiene des Gastes dienen (Rasier- oder Massagegeräte, Haartrockner etc.).
7. Der Empfang von Besuchern im Zimmer ist nur mit Zustimmung des jeweiligen Hotelmitarbeiters gestattet. Bleibt der Besucher nach 22:00 Uhr im Zimmer, wird dem Gast dieses Zimmers der Aufenthalt der nächsten Person im Zimmer in Rechnung gestellt.
8. Der Gast ist verpflichtet, die Wasserhähne im Zimmer zu schließen, das Licht und dessen Zubehör im Zimmer auszuschalten und die Türen und Fenster zu schließen.
9. Für Schäden am Hoteleigentum haften die Gäste. Der Gast kommt für den von ihm verursachten Schaden auf, sofern er nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Dieser Anspruch des Hotels gilt auch für Schäden, die erst nach Abreise des Gastes entdeckt werden.
10. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht angebracht, Kinder unter 10 Jahren ohne Aufsicht eines Erwachsenen im Zimmer und in anderen Bereichen des Hotels zu lassen.
11. Hunde und andere Tiere können im Hotel nicht untergebracht werden.
12. Das Rauchen ist im Hotel strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung ist das Hotel berechtigt, vom Gast eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 CZK zu verlangen.
13. Zwischen 22:00 und 7:00 Uhr achtet der Gast auf Ruhe, dh er stört die anderen Hotelgäste nicht.
14. Der Gast ist verpflichtet, die Preise für Unterkunft und sonstige erbrachte Leistungen gemäß der jeweils gültigen Preisliste bei Anreise zu zahlen, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde.
15. Aus Sicherheitsgründen behält sich das Hotel das Recht vor, die Beherbergung zu verweigern oder die Beherbergung sofort zu beenden, sowie Personen, deren Leistungen zu verweigern oder ihnen den Aufenthalt im Hotel direkt zu untersagen
● Verhalten, Auftreten oder Erscheinungsbild entsprechen nicht den üblichen Grundsätzen und Standards eines Vier-Sterne-Hotels
internationales Niveau.
● Sie haben andere Gäste über das übliche Maß hinaus belästigt oder beleidigt
● psychotrope Substanzen anwenden oder verteilen
● unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
● Tür-zu-Tür-Verkäufe oder andere vom Hotel nicht genehmigte Geschäftsformen durchführt
● andere Menschen mit Gesten, direkten sexuellen Andeutungen oder ähnlichem Verhalten zu belästigen, um etwas anzubieten
sexuelle Dienstleistungen
● Gemeinschaftsräume für andere als die vorgesehenen Zwecke nutzen
16. Der Gast ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Beherbergungsordnung einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt, vor Ablauf der vereinbarten Frist vom Vertrag über die Erbringung der Beherbergungsleistung zurückzutreten. Beschwerden von Gästen sowie etwaige Verbesserungsvorschläge für den Hotelbetrieb sind ausgeschlossen
von der Hotelleitung akzeptiert.

Gültig seit 1. 10. 2023